Grundschule Fahrenzhausen | |
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So entschuldige ich mein Kind richtig! Bitte sagen Sie uns umgehend Bescheid, wenn Ihr Kind erkrankt ist. Rufen Sie bitte bis 7.45 Uhr in der Schule an (08133/6359) und geben Sie dabei stets den Namen Ihres Kindes sowie die Klasse und den Namen der Klassenlehrkraft an.
Bitte haben Sie Verständnis, dass wir telefonisch nachfragen, wenn Ihr Kind morgens unentschuldigt fehlt.
Anbei finden Sie noch die Hinweise aus der Bayerischen Schulordnung bzw. dem BayEUG (Bayerischer Erziehung- und Unterrichtsgesetz)
Mitteilungspflicht Bei Teilnahmeverhinderung eines Schülers am Unterricht oder sonstigen verbindlichen Schulveranstaltungen ist unverzügliche die schriftliche Verständigung der Schule durch die Erziehungsberechtigten oder deren Beauftragten unter Angabe der Gründe erforderlich. Nach fernmündlicher Verständigung ist eine schriftliche Mitteilung innerhalb von zwei Tagen nachzureichen.
Bei nicht gemeldetem Fernbleiben von Schülern muss die Schule sofort nach Unterrichtsbeginn die Erziehungsberechtigten davon in Kenntnis setzen und darauf hinweisen, dass sie für etwaige weitere Maßnahmen verantwortlich sind. Ist eine Kontaktaufnahme mit den Erziehungsberechtigten nicht möglich, so muss die Schule entscheiden, ob und wann es gerechtfertigt ist, die örtlich zuständige Polizeidienststelle zu verständigen. Bescheinigungen und Atteste sind erforderlich bei mehr als 3 Tagen: Vorlage eines ärztlichen Zeugnisses kann von der Schulleitung verlangt werden, Formular Entschuldigung nach Krankheit
Formular Antrag auf Beurlaubung
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